Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Boutique-Hotel Stadtvilla Hodess (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne der Regelung des § 13 BGB ist.
1.3. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ausdrücklich in Textform anerkannt.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1. Vertragspartner sind das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes zustande. Dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2. Alle Ansprüche gegen das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes verauslagt werden.
3.3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten- den Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes erhöht.
3.5. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Vereinbarung der Zahlung auf Rechnung, hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6. oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6. für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6. und/oder Ziffer 3.7. geleistet wurde.
3.9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes aufrechnen oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes
4.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.2. Sofern zwischen dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ausübt.
4.3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, hat das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes die Wahl, gegenüber dem Kunden statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadensersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4.4. Sofern das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes zu erbringende Leistung unter Abzug der von diesem ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes durch anderweitige Verwendung der Hotelleistung erwirbt.
5. RÜCKTRITT DES Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes
5.1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2. Wird eine gemäß Ziffer 3.6. und/oder Ziffer 3.7. vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
(a) Höhere Gewalt oder andere vom Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
(b) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
(c) das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes zuzurechnen ist;
(d) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
(e) ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2. vorliegt.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:30 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 14:30 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. HAFTUNG DES Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes
7.1. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7. nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes auftreten, wird das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer Ankündigung des Kunden bei Buchung und einer vor Beginn des Aufenthalts zu schließenden gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes. Wird eine solche Aufbewahrungsvereinbarung von den Parteien nicht geschlossen, ist eine Haftung des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten auf 800 Euro und für sonstige Sachen auf 3.500 Euro begrenzt.
7.3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Boutique-Hotel Stadtvilla Hodesgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Boutique-Hotels Stadtvilla Hodes. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodesgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes nicht, soweit das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber den Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes geltend gemacht werden.
7.4. Weckaufträge werden vom Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes haftet hierbei nur soweit das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben.
7.6. Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und bei Übernahme der Kosten nachgesandt. Das Hotel bewahrt zurückgelassene Gegenstände einen Monat auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.
8. TOURISMUSBEITRAG
Die Stadt Fulda erhebt einen Tourismusbeitrag. Grundlagen sind § 2 und § 13 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) sowie die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Fulda (Tourismusbeitragssatzung). Beitragspflichtig sind grundsätzlich alle ortsfremden volljährigen Personen, die im Gebiet der Stadt Fulda gegen Entgelt beherbergt werden. Der Tourismusbeitrag beträgt pro Aufenthaltstag/Übernachtung und pro Person zwei Euro. Über eine Befreiung zum Tourismusbeitrag hat der Gast den Nachweis zu führen. Informationen zum Tourismusbeitrag der Stadt Fulda sind online unter www.tourismus-fulda.de/tourismusbeitrag abrufbar.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
9.2. Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes und dem Kunden sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des deutschen internationalen Privatrechts, des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Zwingende Regelungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, wenn und soweit der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat, der nicht seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbrauchervertrag) und wenn der Kunde die zum Abschluss des Vertrages erforderlichen Rechtshandlungen in dem Staat seines gewöhnlichen Aufenthaltes vorgenommen hat.
9.3. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Fulda. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Rechtsverhältnis zwischen Kunden und dem Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes Fulda. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
9.4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Das Boutique-Hotel Stadtvilla Hodes nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.